1. Dez. 2008

Umweltschutz

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1. Dez. 2008

Verpackungsverordnung

Durch die Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die von uns eingesetzten Verpackungen nach dem Gebrauch recycelt werden. Dafür haben wir mit der bundesweit tätigen Landbell AG einen Vertragspartner gefunden, der sich kompetent um das Recycling kümmert. Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Landbell AG.

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1. Dez. 2008

Elektronikschrottverordnung / WEEE

Elektronikschrott darf nicht in die Mülltonne wandern. Sie können diese Produkte nach Ablauf der Lebensdauer in Ihren örtlichen Annahmestellen abgeben. Dazu finden Sie auf  den registrierungspflichtigen Produkten die sogenannte WEEE der Hersteller des jeweiligen Produkts. Diese ermöglicht Endkunden die kostenlose Rückgabe in den kommunalen Annahmestellen. Bauelemente sind allein nicht registrierungspflichtig. Hier ist der jeweilige Gerätehersteller zur Beantragung einer WEEE-Nummer verpflichtet.

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1. Dez. 2008

RoHS

Durch den Bundestag sowie den Bundesrat wurde das ElektroG am 20.01.2005 bzw. 18.02.2005 in Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verabschiedet. Damit soll künftig die Produktion umweltverträglicher Produkte garantiert werden.

Dementsprechend stellen die Hersteller ihre Produkte um. Einige Hersteller behalten dabei die Bezeichnungen unverändert bei, andere ändern die Bezeichnung für RoHS-konforme Produkte. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden aber auch eine Reihe dieser Produkte abgekündigt. 

Die Umstellung der Produkte durch die Hersteller erfolgt zu unterschiedlichen Terminen. Dementsprechend können wir nur nach den jeweiligen Umstellungszeitpunkten die entsprechenden Produkte liefern. Einige Zeit wird es deshalb parallel konforme und nicht konforme Produkte geben. Wir kennzeichnen bleifreie und RoHS-konforme Produkte auf unseren Internetseiten, auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung und auf der Produktverpackung. 

Alle Kennzeichnungen und Erklärungen zur RoHS beruhen auf unserem gegenwärtigen Wissensstand und den Spezifikationen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten. Da wir keinen Einfluss auf die Angaben der Hersteller und Vorliefernaten zur RoHS-Konformität haben, übernehmen wir weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der von den Herstellern oder vorlieferanten gegebenen  Informationen.

Bitte beachten Sie zu unserer Kennzeichnung folgenden Sachverhalt:
Die RoHS-Richtlinie ist mit dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Kurzform: Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG) umgesetzt worden. Mit dem ElektroG § 5 Absatz 1 sind Grenzwerte für bestimmte Werkstoffe festgelegt worden:

• Blei (Pb) 0,1 Gewichtsprozent
• Quecksilber (Hg) 0,1 Gewichtsprozent
• Cadmium (Cd) 0,01 Gewichtsprozent
• Sechswertiges Chrom CR (VI) 0,1 Gewichtsprozent
• Polybromiertes Biphenyl PBB 0,1 Gewichtsprozent
• Polybromierter Diphenylether PBDE 0,1 Gewichtsprozent

Bauelemente, die diese Forderungen erfüllen sind RoHS-konform. Demgegenüber gibt es bestimmte Bauelemente, die nicht alle diese Forderungen erfüllen und nur bleifrei hergestellt werden. Entsprechend der Angaben der Hersteller bzw. Vorlieferanten kennzeichnen wir deshalb die Bauelemente als bleifrei oder RoHS-konform. 

Abgekündigte Produkte werden nach gegenwärtigem Wissensstand in begrenzter Menge auch nach den im Gesetz angegebenen Terminen zur Verfügung stehen. Sie sind dann aber nur für Reparaturzwecke einsetzbar wenn das Gerät vor Juli 2006 hergestellt wurde. Für neue Geräte ist auch das nicht zulässig. Möglicherweise wird der Einsatz verbotener Werkstoffe für Reparaturen unbegrenzt möglich sein. Dazu finden gegenwärtig noch Verhandlungen auf Regierungsebene der EU-Länder statt.

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5. April 2010

REACH

Die REACH-Verordnung vereinheitlicht in der EU das Chemikalienrecht auf der Grundlage der Eigenverantwortung der Industrie. Entsprechend dieser Verordnung nehmen wir unsere Verantwortung wahr und weisen unsere Lieferanten auf ihre Informationspflicht innerhalb der Lieferkette bezüglich besorgniserregender Stoffe entsprechend der ECHA-Liste hin.

Die vollständige Kandidatenliste finden Sie unter:
http://echa.europa.eu/chem_data/authorisation_process/candidate_list_table_en.asp

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