RoHS-konforme und bleifreie Produkte

Durch den Bundestag sowie den Bundesrat wurde das ElektroG am 20.01.2005 bzw. 18.02.2005 in Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und der Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verabschiedet. Damit soll künftig die Produktion umweltverträglicher Produkte garantiert werden.

Dementsprechend stellen die Hersteller ihre Produkte um. Einige Hersteller behalten dabei die Bezeichnungen unverändert bei, andere ändern die Bezeichnung für RoHS-konforme Produkte. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden aber auch eine Reihe dieser Produkte abgekündigt. 

Die Umstellung der Produkte durch die Hersteller erfolgt zu unterschiedlichen Terminen. Dementsprechend können wir nur nach den jeweiligen Umstellungszeitpunkten die entsprechenden Produkte liefern. Einige Zeit wird es deshalb parallel konforme und nicht konforme Produkte geben. Wir kennzeichnen bleifreie und RoHS-konforme Produkte auf unseren Internetseiten, auf dem Lieferschein bzw. der Rechnung und auf der Produktverpackung. 

Alle Kennzeichnungen und Erklärungen zur RoHS beruhen auf unserem gegenwärtigen Wissensstand und den Spezifikationen der jeweiligen Hersteller und Lieferanten. Da wir keinen Einfluss auf die Angaben der Hersteller und Vorliefernaten zur RoHS-Konformität haben, übernehmen wir weder eine ausdrückliche noch eine stillschweigende Garantie oder Gewährleistung oder sonstige Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung der von den Herstellern oder vorlieferanten gegebenen  Informationen.

Bitte beachten Sie zu unserer Kennzeichnung folgenden Sachverhalt:
Die RoHS-Richtlinie ist mit dem "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (Kurzform: Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG) umgesetzt worden. Mit dem ElektroG § 5 Absatz 1 sind Grenzwerte für bestimmte Werkstoffe festgelegt worden:

• Blei (Pb) 0,1 Gewichtsprozent
• Quecksilber (Hg) 0,1 Gewichtsprozent
• Cadmium (Cd) 0,01 Gewichtsprozent
• Sechswertiges Chrom CR (VI) 0,1 Gewichtsprozent
• Polybromiertes Biphenyl PBB 0,1 Gewichtsprozent
• Polybromierter Diphenylether PBDE 0,1 Gewichtsprozent

Bauelemente, die diese Forderungen erfüllen sind RoHS-konform. Demgegenüber gibt es bestimmte Bauelemente, die nicht alle diese Forderungen erfüllen und nur bleifrei hergestellt werden. Entsprechend der Angaben der Hersteller bzw. Vorlieferanten kennzeichnen wir deshalb die Bauelemente als bleifrei oder RoHS-konform. 

Abgekündigte Produkte werden nach gegenwärtigem Wissensstand in begrenzter Menge auch nach den im Gesetz angegebenen Terminen zur Verfügung stehen. Sie sind dann aber nur für Reparaturzwecke einsetzbar wenn das Gerät vor Juli 2006 hergestellt wurde. Für neue Geräte ist auch das nicht zulässig. Möglicherweise wird der Einsatz verbotener Werkstoffe für Reparaturen unbegrenzt möglich sein. Dazu finden gegenwärtig noch Verhandlungen auf Regierungsebene der EU-Länder statt.




update:2.Mai 2005
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